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9.1. Batterien und Akkus
Nach dem Batteriegesetz (BattG) dürfen Batterien und Akkus nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe
oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Andererseits
enthalten sie wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die
wiederverwertet werden können.
Sie können Batterien und Akkus unentgeltlich hier zurückgeben:
a) Bei einer öffentlichen Sammelstelle.
b) Dort wo Batterien und Akkus verkauft werden.
c) Auf dem Postweg an unsere Adresse.
Bitte kleben Sie bei Lithiumbatterien die Pole ab und achten Sie auf die
völlige Entleerung der Batterie.
Diese Regelung gilt auch, wenn Batterien und Akkus nicht einzeln verkauft
werden, sondern bereits in Geräten verbaut sind (z.B. in Wanduhren, Wecker,
Wetterinstrumente usw.)
9.2. Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte (z.B. Quarzuhrwerke) dürfen nicht über den
Hausmüll entsorgt werden. Sie können Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer
kommunalen Sammelstelle abgeben.
9.3. Meldepflicht
Unsere Vorlieferanten sind ihrer Meldepflicht beim Bundesumweltamt
nachgekommen.
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